Der Berliner Senat hat am 28.08.2014 die Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin unterzeichnet. Für den Wohnungsbau müssen häufig zunächst die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
Damit Berlin sein Flächenpotenzial entwickeln kann, müssen die Projektträger Kosten u.a. für die soziale Infrastruktur übernehmen. Das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ regelt die gesetzlichen Grundlagen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Angemessenheitsprüfungen bezogen auf das „Berliner Modell“ hinsichtlich: