Einen besonderen Teil von Entschädigungsgutachten stellen die Leitungsentschädigungen dar.
Versorgungsunternehmen sichern die benötigten Leitungsrechte i.d.R gemäß § 1090-1093 BGB als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch. Wir ermitteln sachverständig die Höhe der Entschädigung.