Der amtliche Lageplan einschließlich der dazugehörigen Nutzungsberechnung ist Bestandteil der Bauvorlagen im Rahmen des Bauantragsverfahrens.
Diese hoheitliche Leistung beginnt mit der Bestandsplanerstellung als Grundlage für Architekten und Planer und endet mit der Eintragung der Entwurfsplanung einschließlich Abstandsflächenbetrachtung, Nutzungsberechnung u.v.m.
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure begleiten wir diesen Prozess bis zur Baugenehmigung aktiv: Wir beraten Sie gern über bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen, wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Baulastanträgen u.v.m.